Nach Redaktionsschluss für die Club News Winter 2010 liegen weitere wissenswerte Informationen vor. Die Antwort von Bundespräsidentin
Doris Leuthard (2) auf die zweite parlamentarische Anfrage von Nationalrätin Sylvia Flückiger-Bähni zeigt, dass die Aufforderung zur Stellungnahme durchaus an "unsere" Adressen ging. Dazu ein Auszug aus der Antwort von Leuthard: „...Die Oldtimerverbände hatten somit umfassend Gelegenheit, die Anhörung zur Kenntnis zu nehmen und sich zu äussern.
An einem Anhörungsverfahren kann sich jede Person oder Organisation beteiligen und Stellungnahmen einreichen. Zahlreiche Oldtimerverbände und Besitzer von Oldtimern haben die Gelegenheit genutzt und Stellungnahmen eingereicht. Selbstverständlich werden sämtliche Stellungnahmen im Rahmen der Auswertung berücksichtigt.“
Ob da die angeschriebenen gesamtschweizerischen Verkehrsverbände nicht etwa geschlafen und vergessen hatten, die direkt betroffene Oldtimerszene sofort zu alarmieren?
Nun, das ist inzwischen passiert und unser Dachverband Swiss Oldtimers hat eine ausführliche und gute Stellungnahme abgegeben. Andere Personen und Institutionen haben eine Unterschriftensammlung inszeniert, welche sicher viele Stimmen zusammenbringen wird. Nur können auch noch so viele Unterschriften nichts direktes bewirken, sie werden lediglich "im Rahmen der Auswertung berücksichtigt".
Als Silberstreifen am Horizont ist wohl eine Aussage von Franziska Teuscher vom VCS (die Initianten der ganzen Geschichte) zu werten. Diese sagte gestern am Schweizer Fernsehen (aus meinem Gedächtnis dem Sinn nach zitiert), dass Ausnahmen für Oldtimer nötig seien". Hoffentlich bleibt sie bei dieser Aussage!
Wie geht es weiter? Am 11. Jan. behandelte die Verkehrskommission des Nationalrates das Thema Umweltzonen. Wir sind gespannt und bleiben dran.
Euer damaliger Präsi: Daniel Moser
Quellen:
1: Wortlaut der zweiten Anfrage von Flückiger:
- Welche Verbände und Interessenorganisationen wurden zur Vernehmlassung eingeladen?
- Warum wurden die Oldtimerverbände nicht angeschrieben?
- Werden ihre trotzdem abgegebenen Stellungnahmen berücksichtigt?
2. Ganzer Wortlaut der Antwort Leuthard auf die zweite Anfrage von Flückiger: siehe
http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/n/4816/341989/d_n_4816_341989_342064.htm
Aktualisiert ( Dienstag, den 11. Januar 2011 um 21:21 Uhr )
Nachtrag von Daniel Moser vom 2.2021
Aktuell ist die Schweiz (noch) weitgehend ein weisser Fleck auf der Europakarte mit Umweltzonen. Eine Ausnahme bildet die Stadt Genf, welche eine solche Zone ausgeschieden hat.
Wer sich mit dem Stag ins umliegende Ausland begeben will, ist gut beraten vorher die Homepage der TCS oder des entsprechenden nationalen Clubs zu konsultieren. Fahrzeuge mit Veteranstatus werden ev. toleriert. Nachstehend die Info dazu aus der Homepage des ADAC für Deutschland:
Dürfen ausländische Oldtimer in die Umweltzonen fahren?
Ja, die Ausnahmeregelung gilt auch fu?r Oldtimer mit ausla?ndischer Zulassung. Diese müssen a?hnliche Anforderungen erfu?llen, die fu?r die Zuteilung des deutschen H-Kennzeichens bzw. der roten 07-Zulassungsnummer gelten. Als Grundvoraussetzung gilt hier
• ein Fahrzeug-Mindestalter von 30 Jahren
• ein guter Erhaltungszustand
Der Oldtimerstatus eines ausla?ndischen Fahrzeuges wird auch durch den international anerkannten Oldtimer-Fahrzeugpass des Oldtimer-Weltverbandes FIVA (Fe?de?ration Internationale des Ve?hicules Anciens)* belegt. Zu bekommen ist dieser bei den jeweiligen FIVA-Clubs in den entsprechenden La?ndern. Eine Kopie der nationalen Zulassungsbescheinigung (in CH: Fahrzeugausweis), aus der das Fahrzeugalter ersichtlich ist, sowie ggfs. den FIVA-Pass sollte man im geparkten Fahrzeug deutlich sichtbar auslegen.
Soviel Klarheit wenigstens für Deutschland.
Beitrag von Daniel Moser
Dienstag, den 11. Januar 2011, überarbeitet im Febr. 2021